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Einzugsbereich westlicher Teil des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald
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Sozialpsychiatrische Dienste, Betreutes Wohnen Belchenstraße 13 79189 Bad Krozingen Tel: 07633 95807-0 Fax: 07633 95807-29 E-Mail: spdi.badkroz@caritas-bh.de
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Öffnungszeiten Mo, Di, Mi und Fr von 9-12 Uhr Sprechzeiten und Hausbesuche nach Vereinbarung
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Ansprechpartner(innen) Frau Cordula Holler Heilerziehungspflegerin Tel: 07633 95807-25, e-mail: cordula.holler@caritas-bh.de
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Frau Mechthild Fetzner Diplom-Sozialarbeiterin (FH) Tel: 07633 95807-26, e-mail: mechthild.fetzner@caritas-bh.de
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Herr Heiko Frederick-Kringel Arbeitserzieher Tel: 07633 95807-27, e-mail: heiko.kringel@caritas-bh.de
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Kurzbeschreibung des Dienstes Wir begleiten psychisch erkrankte Menschen mit dem Ziel, ihnen wieder ein weitgehend selbständiges Leben zu ermöglichen.
Zielgruppe Chronisch psychisch erkrankte und seelisch behinderte Erwachsene, die einerseits wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung
nicht ohne Betreuung leben können, andererseits aber der Versorgung durch eine stationäre Einrichtung noch nicht bzw. nicht
mehr bedürfen.
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Aufgaben des Betreuten Wohnens
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Hilfen zur Alltagsbewältigung Unterstützung beim selbständigen Wohnen, Umgang mit Geld, Gesundheitsvorsorge etc.
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Tagesstrukturierung Unterstützung bei Beschäftigung, Ausbildung, Arbeitssuche und Freizeitgestaltung
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Psychosoziale Betreuung
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Sozialanwaltschaftliche Tätigkeiten Sicherung der materiellen Grundversorgung, Begleitung bei Behördengängen
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Krisenintervention
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Vernetzung (Fall-) Besprechungen mit den beteiligten Diensten und Einrichtungen, Kooperation in der Region, Zusammenarbeit mit Ärzt(inn)en
und Kliniken
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Öffentlichkeitsarbeit Vorträge, Informationsveranstaltungen, Presseartikel
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Qualitätssicherung Dokumentation der Arbeit Supervision, konsiliarärztliche Beratung Weiterqualifizierung der Mitarbeiter/Innen
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Angebote
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- Eine Wohngemeinschaft für 5 Personen in Bad Krozingen
- Eine Wohngemeinschaft für 3 Personen in Bad Krozingen
- 34 Plätze im Betreuten Einzelwohnen
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Wie wird die Leistung erbracht?
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- Regelmäßige wöchentliche Einzelgespräche/Hausbesuche; bei Wohngemeinschaften zusätzlich wöchentliche Wohngemeinschaftsbesprechungen
zur Klärung persönlicher oder gruppenbezogener Fragen und Angelegenheiten
- Telefonischer Kontakt
Wir unterliegen der Schweigepflicht.
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Wir erwarten
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- Die Bereitschaft, mit uns zusammenzuarbeiten, d.h. sich Fragen und Problemen zu stellen und Vereinbarungen einzuhalten
- Die Bereitschaft, für den eigenen Wohnraum Verantwortung zu übernehmen und mit anderen in einer Wohngemeinschaft zusammenzuleben
- Die Bereitschaft, sich ärztlich betreuen zu lassen
Die Kosten für das Betreute Wohnen werden vom örtlichen Sozialhilfeträger übernommen, wenn das Vermögen den Betrag von 2.600,-
nicht übersteigt und das Einkommen niedrig ist. Wir sind gerne bei der Antragsstellung behilflich.
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