Vermittlungsstelle für Arbeitsgelegenheiten
Vorrangiges Ziel der öffentlich geförderten Beschäftigung ist die Integration in den ersten oder zweiten Arbeitsmarkt. Das SGB II sieht vor, dass für erwerbsfähige Hilfeempfänger, die zur Zeit keine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden können, Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden sollen.
Zielgruppe
Arbeitslose mit Eingliederungsvereinbarungen nach SGB II
Unsere Leistungen
Die Zusatzjobs als eine Form von Arbeitsgelegenheiten können als Ausdruck des Grundsatzes von "Fördern und Fordern" unterschiedliche Funktionen für verschiedene Hilfeempfänger haben.
- Durch die Arbeitsgelegenheiten soll die Erwerbsfähigkeit aufrecht erhalten bzw. (wieder-)erlangt werden.
- Es sollen Qualifikationen vermittelt werden, die die Integrationschancen am Arbeitsmarkt verbessern. Die Qualifizierung in enger Verknüpfung mit der Beschäftigung soll an den individuellen Fähigkeiten des einzelnen ansetzen und das Integrationsziel der Eingliederungsvereinbarung konkret unterstützen.
- Mit der Aufnahme von Arbeitsgelegenheiten sollen Hilfeempfänger dazu beitragen, ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern.
Arbeitsgelegenheiten dürfen keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängen oder die Neueinrichtung von regulären Arbeitsstellen verhindern (Kriterium der Zusätzlichkeit). Sie müssen im öffentlichen Interesse liegen.
Mögliche Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder für Arbeitsgelegenheiten
- Zusätzliche Mitarbeit in Tageseinrichtungen für Kinder u. Einrichtungen für Jugendliche: Unterstützung des Personals bei der Betreuung der Kinder u. Jugendlichen wie z.B.: zusätzliche Angebote auf Spielplätzen, Begleitung bei Ausflügen, Unterstützung bei der Hausaufgabenhilfe, Sprachförderung und Freizeitaktivitäten
- Betreuung und Begleitung von alten, kranken oder behinderten Menschen, wie z.B.: Begleitung bei Behördengängen oder Arztbesuchen, Botengänge od. Fahrdienste Vorlesedienst, Spaziergänge, Ausfahrt im Rollstuhl, hauswirtschaftliche Unterstützung, zusätzliche Mitarbeit in der Tagesstätte
- Zusätzliche Mitarbeit in der Betreuung behinderter Menschen