Caritas als sicherer Ort
Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt soll dieses Recht sichergestellt werden. Präventionsarbeit erschöpft sich nicht in Einzelmaßnahmen. Prävention beschreibt die Wege, das Potential von Verletzungen an Leib und Seele zu reduzieren und zugleich positive Umgangsformen und Kontexte zu begünstigen. Im Hinblick auf Formen sexualisierter Gewalt heißt das: Schaffung gesunder und sicherer Lebensräume. Daher wird sie integraler Bestandteil in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen sein. Deshalb ist Prävention eine dauerhafte Verpflichtung aller, die im Erzbistum Freiburg Verantwortung für Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene tragen (vgl. Präventionsordnung der Erzdiözese Freiburg).
Der Caritasverband für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald e.V. mit Sitz in Freiburg ist als anerkannter Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche in verschiedenen Aufgabenfeldern der ambulanten und stationären Hilfe tätig. Der Caritasverband sieht sich dem Wohl und der Förderung der von uns anvertrauten Menschen verpflichtet.
Als Organisation der Caritas und damit der Kirche sehen wir uns in einer besonderen Verpflichtung gegenüber den uns anvertrauten Menschen und Mitarbeitenden. Die Würde der Menschen zu achten und zu wahren ist deshalb unabdingbar.
Das konkrete Handeln unterliegt einem stetigen Qualitätsprozess. Dieser Prozess hilft sowohl vorbeugend, unterstützend als auch aufarbeitend bei Gefahren oder bei tatsächlich erlebten Übergriffen und Misshandlungen angemessen zu handeln.
Alle Mitarbeitenden des Caritasverbandes Breisgau-Hochschwarzwald sind schon aus eigener Verantwortung dem Schutzauftrag verpflichtet. Transparentes und berechenbares Handeln bildet hierzu die Grundlage. Der Caritasverband Breisgau-Hochschwarzwald sieht sich gegenüber allen Anvertrauten in seinen Diensten und Einrichtungen verpflichtet, einen sicheren Ort zu bieten.
Aus diesem Grunde werden hauptamtliche Mitarbeitende, Honorarkräfte und ehrenamtlich Tätige durch gezielte Fortbildungen informiert und geschult. Nachfolgend finden Sie Informationen, Ordnungen, Erläuterungen und Hilfestellungen zum downloaden.
Präventionsfachkräfte
Jeder kirchliche Rechtsträger bestellt zu Unterstützung und Vernetzung der Präventionsarbeit im Handlungsfeld eine Präventionsfachkraft. Diese hat folgende Aufgaben:
- Sie unterstützt den kirchlichen Rechtsträger bei der Umsetzung der Präventionsordnung und der dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen sowie bei eigenen präventionspraktischen Bemühungen und verbindet diese mit externen Fachstellen und fachkundigen Personen,
- Sie stellt eine Vernetzung mit lokalen kirchlichen und nichtkirchlichen Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt her,
- Sie fungiert als Ansprechperson für Mitarbeitende sowie ehrenamtlich Tätige bei Fragen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt,
- Sie kennt die Verfahrenswege bei Verdachtsmeldungen sowie interne und externe Beratungsstellen und kann Mitarbeitende und ehrenamtlich Tätige darüber informieren,
- Sie berät bei Planung, Organisation und Durchführung von Präventionsprojekten und Maßnahmen für Minderjährige und erwachsene Schutzbefohlene aus Sicht der Prävention gegen sexualisierte Gewalt,
- Sie benennt aus präventionspraktischer Perspektive Fort- und Weiterbildungsbedarf,
- Sie ist Kontaktperson vor Ort für die Präventionsbeauftragte/ den Präventionsbeauftragten der Erzdiözese.