Unsere Tafelläden
Einkaufsberechtigte erhalten bei Bedürftigkeit eine Kundenkarte, die bei jedem Besuch des Ladens vorzuzeigen ist. Bei Wegfall der Bedürftigkeit ist die Kundenkarte zurückzugeben. In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob eine Bedürftigkeit weiterhin vorliegt.
Einkaufsberechtigte Personen: Menschen, die an oder unter der Armutsgrenze leben, die
erhalten eine Kundenkarte nach der Prüfung der Einkommensverhältnisse.
Geringverdiener können nach einer Bedarfsermittlung ggf. einen Antrag auf eine Kundenkarte stellen. Zur Bedarfsprüfung sind alle Einkommensnachweise (z.B. von Kindergeld, Rente, Lohn, Wohngeld, Unterhalt) mitzubringen.
Zur Antragstellung einer Kundenkarte sind mitzubringen
- gültiger Leistungsbescheid,
- Personalausweis bzw. Pass der bis zu 2 möglichen Einkaufsberechtigten,
- Lichtbild(er) des bzw. der Einkaufsberechtigten
Bitte vereinbaren Sie zur Antragstellung einen Termin. Selbstverständlich werden alle Angaben vertraulich behandelt, die Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht.