Einzugsbereich
Nördlicher und Mittlerer Breisgau sowie Kaiserstuhl-Tuniberg
Kurzbeschreibung
Gemäß § 31 SGB VIII wird die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) wie folgt definiert: Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
Das Ziel der Sozialpädagogischen Familienhilfe liegt in der Entwicklung oder Wiederherstellung von Handlungs- und Erziehungskompetenz der Familien. Sozialpädagogische Familienhilfe ist praktische Lebenshilfe und Hilfe zur Selbsthilfe. Ergänzend werden Elternbildungskurse (Kess) angeboten.
Zielgruppe
Personensorgeberechtigte und deren Kinder, Familien und Teilfamilien im Sinne des §7 KJHG., die einen Bedarf nach Hilfen zur Erziehung haben.
Leistungen
Die unterstützende Sozialarbeit wird aufsuchend durchgeführt. Die Familien werden zu Hause besucht. In regelmäßigen Elterngesprächen werden die Möglichkeiten erarbeitet, mit denen die geplanten Ziele des mit dem Jugendamt gemeinsam erstellten Hilfeplans, umgesetzt werden können.
Weitere Informationen
Die Mitarbeit der Familienmitglieder ist Grundvoraussetzung für die Begleitung durch die Sozialpädagogische Familienhilfe. Alle Mitarbeitenden sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und können nur durch eine Schweigepflichtsentbindung Daten und Informationen an Dritte weitergeben.
Unsere Angebote
Elternbildungskurs "Erziehen kann jede*r!" Ein kostenlos Angebot. Hier Infos downloaden.
Offener Treff Alle sind herzlich willkommen! Ein kostenlos Angebot. Hier Infos downloaden.
Start Hilfe ins Leben: Ein Angebot für werdende Mütter und Eltern mit Kindern im ersten Lebensjahr. Hier Infos downloaden.